Wespen und Artenschutz - ein Überblick

Wer selbst ein Wespennest entfernen oder umsiedeln möchte oder vorhat, Wespen anderweitig zu bekämpfen, sollte sich über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland im Zusammenhang mit der Wespenbekämpfung und der Entfernung von Wespennestern bewusst zu sein. Wir können hier keine Rechtsberatung, aber Ihnen zumindest einen groben Überblick geben.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

Das Bundesnaturschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft in Deutschland. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dies schließt auch Wespen und andere Insekten ein. Da Wespen eine wichtige Rolle in der Natur spielen, sollte die Entfernung von Wespennestern nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden, wenn eine Gefährdung für Menschen oder Haustiere besteht.

Artenschutz

Einige Wespenarten, wie die Hornisse (Vespa crabro), sind in Deutschland besonders geschützt, da sie vom Aussterben bedroht sind. Laut § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Die Entfernung eines Hornissennests darf nur mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden. Bei anderen Wespenarten sollte die Entfernung nur dann erfolgen, wenn eine tatsächliche Gefährdung vorliegt und alternative Lösungen ausgeschöpft sind.

Zuständige Naturschutzbehörden

Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Entfernung von Wespennestern liegt in der Regel bei den unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer. Diese sind für den Vollzug des Naturschutzrechts verantwortlich und erteilen gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen für die Entfernung von Wespennestern. In einigen Bundesländern kann die Zuständigkeit auch bei den Kommunen oder Landkreisen liegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Umweltamt über die geltenden Regelungen informieren.

Fachgerechte Entfernung von Wespennestern

Schon aus Gründen der gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz sollte eine Entfernung eines Wespennestes immer von Fachleuten, wie Schädlingsbekämpfern oder speziell geschulten Imkern, durchgeführt werden. Diese haben die notwendigen Kenntnisse und Ausrüstung, um die Nester sicher und effektiv zu entfernen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Außerdem sind sie in der Lage, den Unterschied zwischen geschützten und nicht geschützten Wespenarten zu erkennen und sich bei Bedarf entsprechende Genehmigungen einzuholen. Bitte beachten Sie dazu unser Fairpreisangebot.



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